Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
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Gerade im Familienrecht ist es wichtig, jemanden zur Seite zu haben, die sich auf diesem weiten, komplexen und sich ständig wandelndem Rechtsgebiet auskennt. Rechtsanwältin Romy Thomas hat sich schon während des Studiums auf die Fächer Familien- und Erbrecht stärker konzentriert und im Dezember 2009 von der Rechtsanwaltskammer Tübingen den Fachanwaltstitel für Familienrecht verliehen bekommen.

Rechtsanwältin Romy Thomas berät und vertritt Sie gern in Ihrer familienrechtlichen Angelegenheit, insbesondere:
  • Trennung
  • Ehescheidung
  • Unterhalt für Kinder, Mütter, Ehegatten, Eltern
  • Umgangs-, Sorgerecht
  • Vermögensrecht (Güterrecht, Gesamtschuldnerausgleich, gesellschaftsrechtliche Beteiligungen)
  • Vertrag oder Verfügung, z. B. Ehevertrag, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarung


Am besten lassen Sie sich vor der Trennung beraten, welche Dinge zu regeln sind und welche Ansprüche Ihnen zustehen. Abwarten kann Sie bares Geld kosten.

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